Standaufsicht - SSF-Morenhoven

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Standaufsicht

Über das Schießen > Allgemeines > Schießvorschriften


Die Standaufsicht

Verantwortliche Standaufsichten haben:

  • das Schießen in der Schießstätte ständig zu beaufsichtigen


  • die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu überwachen ( Rauchverbot, Alkoholverbot, Zielübungen außerhalb des Schießstandes etc.)


  • Sorge dafür zu tragen, daß in der Schießstätte anwesende Personen durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen. (Nur Schützen im Schießstand, keine Kinder im Schießstand, keine  Tiere im Schießstand usw.)

                                                                                               

  • zu überwachen, daß nur die Waffen und Munition benutzt werden, für die der Schießstand zugelassen ist.


  • die gesetzlichen Altersbestimmungen zum Schießen zu überwachen (Einsichtnahme in Genehmigungen der Erziehungsberechtigten, Gastschützen)

                              

  • den Schießbetrieb einzustellen, wenn:


......a.) die Sicherheit durch Anwesenheit zu vieler Personen im Schießstand nicht mehr gewährleistet ist.
......b.) technische oder bauliche Mängel die die Sicherheit beeeinträchtigen vorhanden sind.
......c.) defekte Waffen verwendet werden.
......d.) Wartungsarbeiten auf der Schießstandsohle durchgeführt werden

  • die Sauberkeit auf dem Schießstand zu überwachen


......a.) keine Hülsen am Boden > Hinweis an Schützen zur Entfernung
......b.) Munitionspackungen und Restscheiben in vorgesehene Behälter
......c.) Zigarettenkippen und Flaschen gehören nicht auf den Schießstand

  • bei evtl. Unfällen sofort die nötigen Hilfsmaßnahmen einzuleiten Erste Hilfe, Notruf, Feuerwehr

                                                        

  • zu den normalen Öffnungszeiten im Schützenhaus anwesend zu sein


  • Standaufsichten können auch, soweit dadurch die anderen Aufgaben nicht beeinträchtigt werden, Scheibenwechsel durchführen. (generell ist die Standaufsicht nicht für den Scheibenwechsel zuständig)

                                                                                     

  • Standaufsichten sind voll verantwortlich - Anwesenheit ist Pflicht - Tausch bei Verhinderung


  • Standaufsichten sind gegenüber allen Schützen weisungsbefugt den Anweisungen der Standaufsicht ist Folge zu leisten



(erstellt von Klaus Maue, letzte Aktualisierung: 24.01.2024/ Copyright by Schieß-Sport-Freunde Morenhoven
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