Waffenbesitzkarte - SSF-Morenhoven

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Waffenbesitzkarte

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Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte:

Zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte müssen vom Antragsteller im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die körperliche und geistige Zuverlässigkeit muss gegeben sein.

  • Antragsteller muss das Mindestalter erreicht haben. (Link)
  • Antragsteller darf nicht vorbestraft sein.
  • Alle unter 25-Jährigen müssen die persönliche Eignung mittels eines Gutachtens (MPU) nachweisen. (Link)
  • Nachweis einer Waffensachkundeprüfung.
  • Nachweis des Waffenbedürfnisses (Link)

  • Regelmäßige Teilnahme am Training (Als regelmäßig wird ein Training einmal im Monat, mindestens aber 18-mal im Jahr angesehen und zwar für jede einzelne eingetragene Waffenart.)

  • Vereinszugehörigkeit mindestens 12 Monate

  • 1. Waffe nur im Kaliber .22

  • Nachweis seiner Schießkenntnisse durch den Erwerb von Leistungsnadeln. Für Waffe Kaliber .22 kleine Nadel in Bronze, Waffen mit einem Kaliber > .22, große Nadel in Gold

  • Rege Teilnahme an Schießwettkämpfen (Runden- oder Freundschaftswettkämpfe, Bezirks- oder Kreismeisterschaften)


(erstellt von Klaus Maue, letzte Aktualisierung: 24.01.2024/ Copyright by Schieß-Sport-Freunde Morenhoven
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