Waffenbesitzkarte
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Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte:
Zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte müssen vom Antragsteller im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Die körperliche und geistige Zuverlässigkeit muss gegeben sein.
- Antragsteller muss das Mindestalter erreicht haben. (Link)
- Antragsteller darf nicht vorbestraft sein.
- Alle unter 25-Jährigen müssen die persönliche Eignung mittels eines Gutachtens (MPU) nachweisen. (Link)
- Nachweis einer Waffensachkundeprüfung.
Nachweis des Waffenbedürfnisses (Link)
Regelmäßige Teilnahme am Training (Als regelmäßig wird ein Training einmal im Monat, mindestens aber 18-mal im Jahr angesehen und zwar für jede einzelne eingetragene Waffenart.)
Vereinszugehörigkeit mindestens 12 Monate
1. Waffe nur im Kaliber .22
Nachweis seiner Schießkenntnisse durch den Erwerb von Leistungsnadeln. Für Waffe Kaliber .22 kleine Nadel in Bronze, Waffen mit einem Kaliber > .22, große Nadel in Gold
- Rege Teilnahme an Schießwettkämpfen (Runden- oder Freundschaftswettkämpfe, Bezirks- oder Kreismeisterschaften)